Hochschulrecht
Sie beschäftigen sich mit Fragen des Hochschulrechts und erwägen anwaltlichen Rat hierzu einzuholen?
Die Kanzlei für Beruf & Bildung ist Schwerpunktkanzlei für Hochschulrecht. Als Rechtsanwalt für Bildungsrecht bin ich seit mittlerweile 17 Jahren tätig und vertrete Studierende, Studierendenschaften, hauptberufliches wissenschaftliches Hochschulpersonal (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren und Dozentinnen und Dozenten), Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten und Lehrbeauftragte.
Typische Fragestellungen ergeben sich im Hochschulrecht dabei unter anderem in folgenden Bereichen:
- Zugang zur Hochschule
- Zulassung zum Studium, Studienplatzklage
- Zulassung zu einzelnen Lehrveranstaltungen
- Wechsel des Studienganges oder Studienortes
- Prüfungsrecht, Prüfungsanfechtungen
- Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
- Promotion, Habilitation
- Wissenschaftsfreiheit, Wissenschaftliche Redlichkeit, Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
- Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen, hochschulpolitisches Mandat
- Hochschulorganisationsrecht
- Hochschuldienstrecht
- Bestellung und Widerruf von Honorarprofessoren
- Berufungsverfahren, Bewerbungen und Konkurrentenklagen
- etc.
Kontaktieren Sie mich gern und schildern Ihr Anliegen – am besten per Mail. Bitte beachten Sie dabei, dass in einigen Konstellationen – insbesondere bei Konkurrentenstreitigkeiten – höchste Eile geboten ist, um Ihre Interessen zu sichern. Ich werde mir nach Übernahme des Mandates in einem ersten Beratungsgespräch ausreichend Zeit nehmen, um Ihre Situation umfassend mit Ihnen zu besprechen. Anschließend erarbeiten wir eine passgenaue Lösung zur Durchsetzung Ihrer Zielsetzung und Interessen in Verhandlungen mit der Hochschule, in Widerspruchsverfahren sowie vor allen deutschen Gerichten.