Schulrecht

Schulrecht

Sie beschäftigen sich mit Fragen des Schulrechts und erwägen anwaltlichen Rat hierzu einzuholen?

Das Schulrecht besteht aus allen Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Das Schulrecht regelt vor allem die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, der Schulleitungen, der Schulaufsichtsbehörden und der Schulträger. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des besonderen Verwaltungsrechts.

Die Kanzlei für Beruf & Bildung ist Schwerpunktkanzlei für Schulrecht. Als Rechtsanwalt für Bildungsrecht bin ich seit mittlerweile 17 Jahren tätig und vertrete Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bundesweit gegenüber Schulen und Schulbehörden. Schwerpunkte bilden danbei das Schulrecht in Baden-Württemberg, in Hessen und in Rheinland-Pfalz. Typische Beratungsfragen betreffen:

  • die Einschulung und die Zurückstellung vom Schulbesuch
  • den Zugang zur Wunschschule und Schulplatzklagen bei Ablehnung eines Schulplatzes
  • die Beantragung eines Schulbezirkswechsels und Abweichungen von der Schulsprengelpflicht
  • die Zuweisung zur Sonderschule/Förderschule
  • die Anfechtung von Ordnungsmaßnahmen wie Verweis, Versetzung in eine Parallelklasse, Ausschluss von der Klassenfahrt, Ausschluss von der Schule, etc.
  • die Anfechtung von Prüfungsentscheidungen
  • die Beantragung und Durchsetzung von Nachteilsausgleichen bei Beeinträchtigungen
  • die Abwehr von Nichtversetzungen
  • sowie Fragen zur Schulfinanzierung und Fragen bei Schulschließungen.

Dabei bringe ich meine langjährige Erfahrung aus der Beratungspraxis als Verbandsanwalt und Justiziar eines Berufsverbandes sowie aus rechtsanwaltlicher Tätigkeit in schul- und prüfungsrechtlichen Fragen ein.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen am besten per Mail und fügen einschlägige Unterlagen wie Ihre Anträge und Bescheide als PDF-Dokumente bei, damit wir ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren können.