Erfolg im Schulrecht
In einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Widerspruchsverfahren hat die Kanzlei für Beruf & Bildung für die Mandantschaft erreicht, dass eine zunächst fehlerhafte Festsetzung des Förderschwerpunktes bei sonderpädagogischem Förderbedarf aufgehoben und anschließend zutreffend festgesetzt wurde. In der Folge wurde zudem erreicht, dass der bisherige Lernort beibehalten werden konnte.