Prüfungsrecht

Erfolg im Prüfungsrecht

Im Rahmen einer schriftlichen Prüfung zum Erwerb des Befähigungsnachweises für Hilfspolizeibeamte wurde einem Prüfling ein Täuschungsversuch unterstellt, was das Nichtbestehen der Prüfung und ggf. auch den Ausschluss von weiteren Prüfungen zur Folge gehabt hätte. Im Anhörungsverfahren konnte innerhalb kurzer Zeit für den Mandanten erwirkt werden, dass er vom Täuschungsvorwurf freigestellt wurde und die Prüfung im Erstversuch wiederholen durfte. Im Ergebnis hat der Mandant die Prüfung anschließend problemlos bestanden.