Erfolg im Beamten- und Hochschulrecht
Die Kanzlei für Beruf & Bildung hat für einen Bewerber in einem gegen das Land Rheinland-Pfalz geführten beamten- und hochschulrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren um eine W2-Professur erwirken können, dass die streitgegenständliche Stelle nicht mit dem zunächst erfolgreichen Mitbewerber besetzt, sondern freigehalten wurde. Dem Antragsgegner wurde im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Mainz untersagt, die für eine Hochschule ausgeschriebene W2-Professur bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts mit Mitbewerbern zu besetzen und diese zu ernennen oder zu befördern. Damit ist das fehlerhafte Verfahren zu wiederholen. Der vertretene Mitbewerber hat weiterhin alle Chancen zum Professor ernannt zu werden.