Berufsrecht

Erfolg im Berufsrecht

In einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Verfahren konnte die Kanzlei für Beruf & Bildung die Einstellung eines Verfahrens erreichen, mit dem die Erlaubnis des Mandanten zum Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ widerrufen werden sollte. Die Vorhaltungen konnten entkräftet werden, so dass der Mandant seinen Beruf auch weiterhin ausüben kann.